Eine Scheidung ist vor allem dann anspruchsvoll, wenn Vermögen und eine Immobilie zu teilen sind. Wir vertreten Sie sachlich und konsequent – beim Scheidungsverfahren wie beim Zugewinnausgleich.
Bei einer Trennung geht es selten nur um das Ende der Ehe – es geht um Geld, das Haus und die Zukunft. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz. Gerade, wenn eine Immobilie im Spiel ist, hängt viel von der richtigen Strategie ab – Fehler können hier kostspielig sein.
Wir verschaffen Ihnen Überblick und vertreten Ihre Interessen mit der nötigen Sachlichkeit. Als Kanzlei mit besonderer Stärke im Immobilien- und Erbrecht sind wir genau dort zu Hause, wo die schwierigsten Fragen einer Scheidung liegen: bei der Vermögensauseinandersetzung.
Jürgen Schüpferling
Rechtsanwalt · zugelassen seit 1993
Wir begleiten Sie vom Trennungsjahr über den Scheidungsantrag bis zum Beschluss – einvernehmlich oder streitig.
Wir klären Auszahlung, Verkauf oder gemeinsame Nutzung und beurteilen anhand des Wertes der Immobilie sachgerecht den Zugewinn.
Konten, Unternehmen, Erbschaften: Wir berechnen den Zugewinnausgleich und setzen Ihren Anspruch durch.
Um späteren Konflikten von vornherein keine Chance zu geben, erstellen wir für Sie rechtssichere Eheverträge.
Wir klären Ihre Situation, die richtige Strategie und arbeiten orientiert auf Ihre Ziele hin.
Wir ermitteln Anfangs- und Endvermögen, berücksichtigen Immobilien und Beteiligungen und sichern Auskunftsansprüche.
Wir verhandeln Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt und den Umgang mit Immobilien (Verkauf, Ablöse, Nutzung).
Obwohl wir stets auf eine außergerichtliche Lösung hinarbeiten, ist diese nicht immer möglich. Im Streitfall vertreten wir Sie entschieden vor den Familiengerichten und wirken auf eine zügige und interessensgerechte Lösung hin.
Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich für alle Anwälte in einem einheitlichen Gesetz (dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt, wenn nicht eine Honorarvereinbarung vorab geschlossen wurde. Sie betragen höchstens 190 € zzgl. der Umsatzsteuer von 19 % und etwaigen Auslagen, falls diese tatsächlich angefallen sind (§ 34 RVG). Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich nach der Komplexität des Falls und dem Umfang der Beratung.
Kommt es später zu einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren fallen zusätzliche Anwalts- und Gerichtsgebühren an, die sich an der Höhe des Streitwerts bemessen. Unter Umständen trägt diese die unterliegende Partei, eine Rechtsschutzversicherung, oder es besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Das kommt stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Wir geben Ihnen daher gerne vorab jederzeit transparent Informationen über die zu erwartenden Kosten, klären für Sie die Abdeckung mit einer Rechtsschutzversicherung, unterstützen Sie bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe und zeigen Ihnen ehrlich, wo sich eine Einigung lohnt und wo Sie mit unserer Unterstützung weiter Ihre Rechte verfolgen sollten.
Gemeinsames Eigenheim?
Ob Auszahlung, Verkauf oder Übertragung – die Immobilie ist der Knackpunkt des Zugewinnausgleichs. Wir verbinden Familien- und Immobilienrecht aus einer Hand.
Zum ImmobilienrechtFAQs auf unserer Website sind rein informativ und stellen keine Rechtsberatung dar. Um dem Einzelfall gerecht zu werden, bedarf es stets einer individuellen Beratung.
Lassen Sie sich früh beraten – gerade beim Vermögen entscheidet der richtige Zeitpunkt. Wir hören zu und sagen Ihnen klar, was zu tun ist.
Ob Eigenheim im Landkreis Forchheim oder hohe Vermögenswerte in Erlangen, Nürnberg und Bamberg – die Vermögensauseinandersetzung läuft vor dem örtlichen Familiengericht. Erfahren Sie mehr über unsere Tätigkeit an Ihrem Ort:
Bei Trennung und Scheidung im Raum Forchheim ist das selbstgenutzte Eigenheim oft der größte Vermögenswert – und damit der zentrale Streitpunkt beim Zugewinnausgleich. Wir verbinden Familien- und Immobilienrecht aus einer Hand: von der Frage „Verkauf oder Auszahlung" über den Zugewinnausgleich bis zum Unterhalt.
Mehr erfahrenErlangen · Nürnberg · FürthIn der Metropolregion Erlangen–Nürnberg–Fürth geht es bei Scheidungen häufig um beträchtliche Vermögen: Eigentumswohnungen, Doppelverdiener-Einkommen und betriebliche Beteiligungen. Das macht den Zugewinnausgleich anspruchsvoll und den Ehegatten- wie Kindesunterhalt streitanfällig. Wir vertreten Sie vor den Familiengerichten der Amtsgerichte Erlangen, Nürnberg und Fürth und sichern Ihre Ansprüche fundiert ab.
Mehr erfahrenBambergTrennt sich ein Paar im Raum Bamberg, gehört zum gemeinsamen Vermögen oft eine Altbau- oder Denkmalimmobilie oder land- und forstwirtschaftlicher Besitz – mit entsprechend komplexen Wertfragen im Zugewinnausgleich. Wir begleiten Sie diskret durch Scheidung, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung.
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