Vorsorge für die Zukunft treffen und Konflikte im Erbfall lösen. Wir beraten Sie mit fachlicher Präzision und dem nötigen Einfühlungsvermögen bei der Gestaltung Ihres Nachlasses.
Das Erbrecht regelt nicht nur die Verteilung von Vermögen, sondern hat oft tiefe familiäre und emotionale Dimensionen. Ohne klare Regelungen greift die gesetzliche Erbfolge, die häufig nicht dem tatsächlichen Willen des Erblassers entspricht und Erbengemeinschaften mit hohem Streitpotenzial schafft.
Wir unterstützen Sie bei der Errichtung rechtssicherer Einzeltestamente, Berliner Testamente oder komplexer Erbverträge. Im Streitfall vertreten wir Sie bei der Anfechtung von Testamenten, beispielsweise wenn Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen oder Formfehler vorliegen.
Wenn nahe Angehörige enterbt werden, steht ihnen in der Regel ein Pflichtteil zu. Wir berechnen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, setzen diese für Sie durch oder wehren als Vertreter der Erben unberechtigte Forderungen ab.
Wer Immobilien oder Betriebsvermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen möchte, benötigt wasserdichte Verträge. Wir beraten Sie zu Übergabeverträgen und sichern Sie durch Wohnrechte, Nießbrauch, Pflegeverpflichtungen oder Rückforderungsrechte rechtlich ab.
Ein gut gemeintes Erbe kann schnell zu einer hohen Steuerbelastung führen. Wir entwickeln Strategien, um Vermögen durch Ausnutzung gesetzlicher Freibeträge (z.B. die 10-Jahres-Frist bei Schenkungen) steueroptimiert an Ihre Nachkommen weiterzugeben.
FAQs auf unserer Website sind rein informativ und stellen keine Rechtsberatung dar. Um dem Einzelfall gerecht zu werden, bedarf es stets einer individuellen Beratung.
Erbrechtliche Themen erfordern Vertrauen und Diskretion. Wir nehmen uns Zeit für Ihre individuelle Situation.