
Kein Gewinn durch Untervermietung!
In einem wegweisenden Urteil hat sich der BGH mit der Frage beschäftigt, ob Vermieter es dulden müssen, dass Mieter durch eine teurere Untervermietung Gewinn erzielen dürfen.
Wenn ein Mieter trotz wirksamer Kündigung nicht auszieht, hilft nur die Räumungsklage. Wir setzen Ihren Anspruch als Vermieter schnell und formell sicher durch.
Ein Mieter, der nicht zahlt und nicht auszieht, kostet Vermieter Monat für Monat Geld. Doch eine Räumung lässt sich nicht im Alleingang durchsetzen – nötig ist ein Räumungstitel, den nur das Gericht erteilt. Der häufigste Fehler: eine formell angreifbare Kündigung, an der die spätere Räumungsklage scheitert.
Genau hier setzen wir an. Wir sorgen von Anfang an für einen sauberen Ablauf, treiben das Verfahren konsequent voran und vermeiden teure Verzögerungen.
Jürgen Schüpferling
Rechtsanwalt · zugelassen seit 1993
Anja Hölscher
Rechtsanwältin · zugelassen seit 2005
Trotz fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs bleibt der Mieter in der Wohnung. Wir setzen die Räumung durch.
Die Eigenbedarfskündigung ist ausgesprochen, der Mieter zieht aber nicht aus. Wir klagen auf Räumung.
Das befristete Mietverhältnis ist abgelaufen oder gekündigt – der Mieter bleibt dennoch. Wir verschaffen Ihnen Ihr Eigentum zurück.
Erfolgt auch nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens kein Auszug, beauftragen wir für Sie einen Gerichtsvollzieher, der den erhaltenen Titel vollstreckt.
Wir stellen sicher, dass die Kündigung formell und materiell hält – die Grundlage jeder erfolgreichen Räumung.
Wir erheben die Klage beim zuständigen Amtsgericht und beantragen, soweit sinnvoll, zugleich offene Mieten.
Wir vertreten Sie im Verfahren und wirken auf ein schnelles Räumungsurteil hin.
Räumt der Mieter weiterhin nicht, beauftragen wir die Vollstreckung – auf Wunsch als kostengünstige Berliner Räumung.
Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich für alle Anwälte in einem einheitlichen Gesetz (dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt, wenn nicht eine Honorarvereinbarung vorab geschlossen wurde. Sie betragen höchstens 190 € zzgl. der Umsatzsteuer von 19 % und etwaigen Auslagen, falls diese tatsächlich angefallen sind (§ 34 RVG). Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich nach der Komplexität des Falls und dem Umfang der Beratung.
Kommt es später zu einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren fallen zusätzliche Anwalts- und Gerichtsgebühren an, die sich an der Höhe des Streitwerts bemessen. Unter Umständen trägt diese die unterliegende Partei, eine Rechtsschutzversicherung, oder es besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Das kommt stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Wir geben Ihnen daher gerne vorab jederzeit transparent Informationen über die zu erwartenden Kosten, klären für Sie die Abdeckung mit einer Rechtsschutzversicherung, unterstützen Sie bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe und zeigen Ihnen ehrlich, wo sich eine Einigung lohnt und wo Sie mit unserer Unterstützung weiter Ihre Rechte verfolgen sollten.
Offene Mieten eintreiben?
Mit der Räumung ist der Mietausfall noch nicht beglichen. Wir treiben rückständige Mieten konsequent über das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren bei.
Zum ForderungseinzugFAQs auf unserer Website sind rein informativ und stellen keine Rechtsberatung dar. Um dem Einzelfall gerecht zu werden, bedarf es stets einer individuellen Beratung.

In einem wegweisenden Urteil hat sich der BGH mit der Frage beschäftigt, ob Vermieter es dulden müssen, dass Mieter durch eine teurere Untervermietung Gewinn erzielen dürfen.
Je früher die Kündigung sauber aufgesetzt ist, desto schneller die Räumung. Sprechen Sie uns an – wir handeln zügig.
Ob privater Vermieter im Landkreis Forchheim oder Mietobjekt in der Metropolregion – Räumungsverfahren laufen regional unterschiedlich. Erfahren Sie mehr über unsere Tätigkeit an Ihrem Ort:
Forchheim ist stark von privatem Eigentum geprägt: Viele Mandanten sind selbstnutzende Eigentümer oder private Vermieter einzelner Wohnungen und Häuser. In Forchheim entfällt die Mietpreisbremse ab 2026 – für Vermieter bedeutet das mehr Spielraum bei Mieterhöhungen. Unabhängig davon beraten wir Mieter wie Vermieter umfassend bei Kündigung, Eigenbedarf und Betriebskostenabrechnung.
Mehr erfahrenErlangen · Nürnberg · FürthErlangen, Nürnberg und Fürth sind ausgeprägte Mietermärkte mit niedrigerer Eigentumsquote. In allen drei Städten gilt die Mietpreisbremse, was Fragen zur zulässigen Miethöhe, zu Mieterhöhungen und Modernisierungsumlagen besonders relevant macht. Hinzu kommt ein hoher Anteil an Studierenden und Wohngemeinschaften rund um die FAU Erlangen-Nürnberg – mit den typischen Streitpunkten zu WG-Verträgen, Staffel- und Indexmieten sowie Eigenbedarfskündigungen. Wir beraten Vermieter wie Mieter.
Mehr erfahrenBambergBamberg ist geprägt von wertvollem Altbau- und Denkmalbestand. Das wirft besondere Rechtsfragen auf: Modernisierung und Instandsetzung unter den Auflagen des Denkmalschutzes, die Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete und die Grenzen zulässiger Eigenbedarfskündigungen. Als Universitätsstadt ist Bamberg zudem ein Mietermarkt, in dem die Mietpreisbremse gilt – ein häufiger Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern.
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