Ob Kindes-, Trennungs- oder nachehelicher Unterhalt – die richtige Berechnung entscheidet über erhebliche Beträge. Wir setzen Ihre Ansprüche durch oder wehren überhöhte Forderungen ab.
Unterhalt klingt nach einer einfachen Tabellenfrage – ist es aber selten. Entscheidend ist das bereinigte Nettoeinkommen, und hier steckt der Streit im Detail: Welche Schulden mindern das Einkommen? Wie wirkt sich das mietfreie Wohnen im eigenen Haus aus? Wie werden Boni oder selbstständige Einkünfte angesetzt? Kleine Unterschiede summieren sich über Jahre zu großen Beträgen.
Wir sorgen für eine belastbare Berechnung – ob Sie Unterhalt fordern oder zahlen sollen. So zahlen Sie nicht zu viel und erhalten nicht zu wenig, und Sie bekommen einen vollstreckbaren Titel, auf den Sie sich verlassen können.
Jürgen Schüpferling
Rechtsanwalt · zugelassen seit 1993
Der andere Elternteil zahlt nicht oder zu wenig. Wir berechnen den Anspruch nach der Düsseldorfer Tabelle und setzen ihn durch.
Während der Trennung steht dem finanziell schwächeren Ehegatten Unterhalt zu. Wir machen ihn für Sie geltend.
Sie sollen zu viel zahlen? Wir prüfen die Berechnung, Selbstbehalt und Wohnvorteil und wehren Überhöhtes ab.
Jobverlust, neues Kind, höheres Einkommen: Wir lassen bestehende Unterhaltstitel anpassen.
Wir fordern Auskunft und berechnen das bereinigte Nettoeinkommen – inklusive Wohnvorteil und abziehbarer Positionen.
Wir ermitteln den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle bzw. Quotenunterhalt und prüfen den Selbstbehalt.
Wir fordern den Unterhalt ein, schaffen einen vollstreckbaren Titel und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Wir vollstrecken bei Zahlungsverweigerung und passen Titel an, wenn sich die Verhältnisse ändern.
Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich für alle Anwälte in einem einheitlichen Gesetz (dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt, wenn nicht eine Honorarvereinbarung vorab geschlossen wurde. Sie betragen höchstens 190 € zzgl. der Umsatzsteuer von 19 % und etwaigen Auslagen, falls diese tatsächlich angefallen sind (§ 34 RVG). Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich nach der Komplexität des Falls und dem Umfang der Beratung.
Kommt es später zu einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren fallen zusätzliche Anwalts- und Gerichtsgebühren an, die sich an der Höhe des Streitwerts bemessen. Unter Umständen trägt diese die unterliegende Partei, eine Rechtsschutzversicherung, oder es besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Das kommt stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Wir geben Ihnen daher gerne vorab jederzeit transparent Informationen über die zu erwartenden Kosten, klären für Sie die Abdeckung mit einer Rechtsschutzversicherung, unterstützen Sie bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe und zeigen Ihnen ehrlich, wo sich eine Einigung lohnt und wo Sie mit unserer Unterstützung weiter Ihre Rechte verfolgen sollten.
Steht eine Scheidung an?
Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich hängen eng zusammen. Wir regeln alle Scheidungsfolgen in einem stimmigen Konzept.
Zu Scheidung & ZugewinnFAQs auf unserer Website sind rein informativ und stellen keine Rechtsberatung dar. Um dem Einzelfall gerecht zu werden, bedarf es stets einer individuellen Beratung.
Ob Sie Unterhalt fordern oder zahlen sollen – lassen Sie die Berechnung prüfen. Wir sagen Ihnen klar, was richtig ist.
Unterhaltsverfahren laufen vor dem örtlichen Familiengericht. Wir vertreten Sie im Raum Forchheim, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Bamberg. Erfahren Sie mehr über unsere Tätigkeit an Ihrem Ort:
Bei Trennung und Scheidung im Raum Forchheim ist das selbstgenutzte Eigenheim oft der größte Vermögenswert – und damit der zentrale Streitpunkt beim Zugewinnausgleich. Wir verbinden Familien- und Immobilienrecht aus einer Hand: von der Frage „Verkauf oder Auszahlung" über den Zugewinnausgleich bis zum Unterhalt.
Mehr erfahrenErlangen · Nürnberg · FürthIn der Metropolregion Erlangen–Nürnberg–Fürth geht es bei Scheidungen häufig um beträchtliche Vermögen: Eigentumswohnungen, Doppelverdiener-Einkommen und betriebliche Beteiligungen. Das macht den Zugewinnausgleich anspruchsvoll und den Ehegatten- wie Kindesunterhalt streitanfällig. Wir vertreten Sie vor den Familiengerichten der Amtsgerichte Erlangen, Nürnberg und Fürth und sichern Ihre Ansprüche fundiert ab.
Mehr erfahrenBambergTrennt sich ein Paar im Raum Bamberg, gehört zum gemeinsamen Vermögen oft eine Altbau- oder Denkmalimmobilie oder land- und forstwirtschaftlicher Besitz – mit entsprechend komplexen Wertfragen im Zugewinnausgleich. Wir begleiten Sie diskret durch Scheidung, Unterhalt und Vermögensauseinandersetzung.
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