
Klimaanlage in der WEG - auch ohne Beschluss möglich?
Mit zunehmend heißeren Sommern steigt der Bedarf an Klimaanlagen - auch in Wohnungseigentümergemeinschaften. Doch was ist bei deren Einbau rechtlich zu beachten?
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht es um große Summen – und der Vertrag entscheidet, wer das Risiko trägt. Wir prüfen, gestalten und verhandeln für Sie und setzen Mängelansprüche durch.
Der Immobilienkauf ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens – und der notariell zu beurkundende Kaufvertrag (§§ 433, 311b BGB) oft der einzige Schutz, wenn später etwas schiefgeht. Der Notar beurkundet zwar den Vertrag, prüft ihn aber nicht nach Ihrem Parteiinteresse. Genau diese Lücke schließen wir: Wir kontrollieren den Entwurf vor der Beurkundung, erkennen einseitige Klauseln und verhandeln nach.
Auch nach dem Kauf stehen wir an Ihrer Seite – etwa wenn sich ein verschwiegener Mangel zeigt. Und wenn Sie verkaufen, sorgen wir dafür, dass Sie wirksam von der Haftung freigestellt sind. So begleiten wir Sie sicher durch den gesamten Vorgang, vom Entwurf bis zur Übergabe.
Jürgen Schüpferling
Rechtsanwalt · zugelassen seit 1993
Anja Hölscher
Rechtsanwältin · zugelassen seit 2005
Sie wollen kaufen und haben den Vertragsentwurf erhalten. Wir prüfen ihn auf Risiken, bevor Sie unterschreiben.
Wir gestalten den Kaufvertrag, stellen Sie wirksam von der Haftung frei und begleiten den Verkauf bis zur Beurkundung.
Feuchtigkeit, Schimmel, verschwiegene Schäden: Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
Fälligkeit, Räumung, zurückgehaltene Unterlagen oder Mängel bei Übergabe – wir sorgen für klare Verhältnisse.
Wir prüfen Vertragsentwurf, Grundbuchauszug, Teilungserklärung und – falls vorhanden – Gutachten und Exposé.
Wir zeigen Ihnen Haftungsausschlüsse, unklare Klauseln und offene Punkte verständlich auf.
Wir verhandeln Änderungen mit der Gegenseite und stimmen den finalen Entwurf mit dem Notar ab.
Wir begleiten Beurkundung und Übergabe – und setzen nach dem Kauf etwaige Mängelansprüche für Sie durch.
Die Kosten für eine Erstberatung sind gesetzlich für alle Anwälte in einem einheitlichen Gesetz (dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt, wenn nicht eine Honorarvereinbarung vorab geschlossen wurde. Sie betragen höchstens 190 € zzgl. der Umsatzsteuer von 19 % und etwaigen Auslagen, falls diese tatsächlich angefallen sind (§ 34 RVG). Die konkrete Höhe der Gebühr richtet sich nach der Komplexität des Falls und dem Umfang der Beratung.
Kommt es später zu einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren fallen zusätzliche Anwalts- und Gerichtsgebühren an, die sich an der Höhe des Streitwerts bemessen. Unter Umständen trägt diese die unterliegende Partei, eine Rechtsschutzversicherung, oder es besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe. Das kommt stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Wir geben Ihnen daher gerne vorab jederzeit transparent Informationen über die zu erwartenden Kosten, klären für Sie die Abdeckung mit einer Rechtsschutzversicherung, unterstützen Sie bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe und zeigen Ihnen ehrlich, wo sich eine Einigung lohnt und wo Sie mit unserer Unterstützung weiter Ihre Rechte verfolgen sollten.
Verkaufen Sie eine geerbte Immobilie?
Stammt die Immobilie aus einem Nachlass oder einer Erbengemeinschaft, greifen Immobilien- und Erbrecht ineinander. Wir lösen beides aus einer Hand – von der Auseinandersetzung bis zum Verkauf.
Zum ErbrechtFAQs auf unserer Website sind rein informativ und stellen keine Rechtsberatung dar. Um dem Einzelfall gerecht zu werden, bedarf es stets einer individuellen Beratung.

Mit zunehmend heißeren Sommern steigt der Bedarf an Klimaanlagen - auch in Wohnungseigentümergemeinschaften. Doch was ist bei deren Einbau rechtlich zu beachten?
Lassen Sie den Vertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben. Wir erklären Ihnen Ihre Risiken und Möglichkeiten transparent.
Ob Neubau im Landkreis Forchheim, Eigentumswohnung in der Metropolregion oder Denkmalobjekt in Bamberg – jeder Markt hat seine Besonderheiten. Erfahren Sie mehr über unsere Tätigkeit an Ihrem Ort:
Forchheim ist stark von privatem Eigentum geprägt: Viele Mandanten sind selbstnutzende Eigentümer oder private Vermieter einzelner Wohnungen und Häuser. In Forchheim entfällt die Mietpreisbremse ab 2026 – für Vermieter bedeutet das mehr Spielraum bei Mieterhöhungen. Unabhängig davon beraten wir Mieter wie Vermieter umfassend bei Kündigung, Eigenbedarf und Betriebskostenabrechnung.
Mehr erfahrenErlangen · Nürnberg · FürthErlangen, Nürnberg und Fürth sind ausgeprägte Mietermärkte mit niedrigerer Eigentumsquote. In allen drei Städten gilt die Mietpreisbremse, was Fragen zur zulässigen Miethöhe, zu Mieterhöhungen und Modernisierungsumlagen besonders relevant macht. Hinzu kommt ein hoher Anteil an Studierenden und Wohngemeinschaften rund um die FAU Erlangen-Nürnberg – mit den typischen Streitpunkten zu WG-Verträgen, Staffel- und Indexmieten sowie Eigenbedarfskündigungen. Wir beraten Vermieter wie Mieter.
Mehr erfahrenBambergBamberg ist geprägt von wertvollem Altbau- und Denkmalbestand. Das wirft besondere Rechtsfragen auf: Modernisierung und Instandsetzung unter den Auflagen des Denkmalschutzes, die Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete und die Grenzen zulässiger Eigenbedarfskündigungen. Als Universitätsstadt ist Bamberg zudem ein Mietermarkt, in dem die Mietpreisbremse gilt – ein häufiger Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern.
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