
Wolke als Unterschrift - Wie muss man ein Testament unterschreiben?
Ein Testament ist ein Dokument, das vor allem eine Aufgabe hat: Rechtssicherheit schaffen. Ein aktueller Fall vor dem OLG München zeigt jedoch einmal mehr, wie schnell die vermeintliche Rechtssicherheit verloren gehen kann. Denn als Unterschrift wurde eine wolkenförmige Linie genutzt - keine gültige Unterschrift urteilte das Gericht.
Der Sinn der Formvorschriften
Viele zivilrechtliche Geschäfte bedürfen der Einhaltung einer Form. So bedarf beispielsweise der Verkauf bzw. Kauf einer Immobilie gem. § 311b Abs. 1 BGB der notariellen Beurkundung. Ein Testament dagegen muss gem. § 2247 Abs. 1 BGB grundsätzlich eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Solche Formvorschriften haben gleich mehrere Zwecke. Sie sollen garantieren, dass Personen einen Moment innehalten, bevor sie ein Rechtsgeschäft abschließen, das für sie bedeutsame Folgen hat. Eine Unterschrift auf Papier oder gar das Erscheinen vor einem Notar ist etwas Besonderes und geschieht nicht etwa durch einen schnellen Klick im Internet. Außerdem soll häufig durch "Papierform" die Beweissicherung leichter gemacht werden, sodass niemand behaupten könne, der Vertrag sei nie abgeschlossen worden. Schließlich dient eine (einzigartige) Unterschrift insbesondere dazu, die Authentizität des Dokuments zu bekräftigen und den Aussteller eindeutig zu identifizieren.
Die Formvorschriften beim Testament
Das Testament hat eine sehr strenge Formvorschrift, da es so bedeutsame Folgen hat. Gem. § 2247 Abs. 1 BGB muss es gerade nicht nur eigenhändig unterschrieben sein, sondern gänzlich eigenhändig geschrieben sein. Das heißt, dass ein Testament per Hand mit einem Stift auf Papier geschrieben und unterschrieben werden muss. Es genügt ausdrücklich nicht, dass ein Testament am PC verfasst, ausgedruckt, und dann per Hand unterschrieben wird. Der Hintergrund hierzu ist, dass beim Testament, wo es häufig um hohe Vermögenswerte geht, ein besonderes Bedürfnis an der Feststellung der Echtheit des Textes besteht. Durch eine charakteristische Handschrift des gesamten Dokumentes lässt sich diese einfacher feststellen.
Soweit zum zwingenden Inhalt dieser Vorschrift. In den folgenden Absätzen werden sogenannte Soll-Bestimmungen formuliert: Der Erblasser soll Zeit und Ort angeben, zu welcher Zeit und an welchem Ort das Testament verfasst wurde (§ 2247 Abs. 2 BGB). Zugleich soll er per Unterschrift seinen Vor- und Nachnamen festhalten, § 2247 Abs. 3 S. 1 BGB.
Fehlt eine Angabe zum Ort bzw. zur Zeit der Niederschrift, so ist das Testament nicht automatisch unwirksam. Gibt es jedoch Zweifel darüber, ob das Testament echt ist, kann die fehlende Angabe zur Unwirksamkeit führen, § 2247 Abs. 5 BGB.
Fehlt die Nennung des Vor- und/oder Nachnamens in der Unterschrift, so ist auch dann das Testament nur unwirksam, wenn der Erblasser nicht eindeutig anderweitig identifiziert werden kann oder nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Testament ernst gemeint ist, § 2247 Abs. 3 BGB.
Der Fall vor dem OLG München
In dem aktuellen Fall unterschrieb der Erblasser nur durch eine wolkenförmige Linie ohne identifizierbare Buchstaben oder Ähnliches. Das Gericht entschied, dass dies nicht der notwendigen Form entspricht. Selbst wenn klar ist, dass diese wolkenförmige Linie von dem tatsächlichen Erblasser stammt, genügt das den Anforderungen des § 2247 BGB nicht.
Fazit: Wie sollte man nun sein Testament unterschreiben?
Idealerweise ist eine Unterschrift vollständig lesbar. Das muss aber nicht zwingend der Fall sein. Es reicht, wenn sich mehrere Buchstaben erkennen lassen. Die Unterschrift muss zudem gewisse eigene charakteristische Merkmale aufweisen, was jedoch häufig kein Problem darstellt, da jede Person eine besondere Handschrift hat. Außerdem muss die Unterschrift immer an unterster Stelle, also unter dem gesamten Text stehen, sonst erfüllt sie ihre Abschlussfunktion nicht und kann zur Unwirksamkeit des Dokuments führen. Auf Nummer sicher geht man schließlich, wenn man neben die Unterschrift den eigenen Vor- und Nachnamen in persönlicher Handschrift leserlich und vollständig setzt.